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Gestaltungsbeirat in der Diskussion

 

Egon Vaupel neuer Oberbürgermeister

 

Ketzerbächer protestieren mit Unterschriften

 

30 Jahre Planung in Marburg: Übersicht über die von der Stadt Marburg in Auftrag gegebenen Planungen, Gutachten etc.

 

Zum Thema: BürgerInnen-Beteiligung / Reihe des Magistrat 2002

 

Auszug Protokoll Stadtverordnetenversammlung Abbruch Behring Labor  16.2.01

 

Auszug Protokoll Stadtverordnetenversammlung betr. BürgerInnenbeteiligung v. 16.2.01

 

Auszug Protokoll Stadtverordnetenversammlung betr. Schwanallee 30 v.26.1.01

  Stadtverordnetenversammlung zu BürgerInnenbeteiligung Stadtentwicklung vom 25.8.2000
  Beschluss 27.8.1999/ 27.10.99   Bebauungsplan Erlenringspange
  Kl.Anfrage Die Grünen vom 12.12.2001

 

Egon Vaupel neuer Oberbürgermeister

Seit dem 1.Juli 2005 ist Egon Vaupel neuer Oberbürgermeister Marburgs. Er löst Dietrich Möller ab, in dessen Amtszeit einige städtebauliche Fehlentwicklungen fallen: z.B. Cineplex/Marburg Mitte und Erlenringcenter.

Gestaltungsbeirat in der Diskussion

Angefacht durch einen Leserbrief des ehem.Pressesprechers der OB Drechsler und Möller, Erhart Dettmering, in der Oberhessischen Presse und sich daran anschließende Berichte in der OP und der Marburger Neuen Zeitung, wurde in der Presse diskutiert ob und wie de Gestaltungsbeirat seine Beschlüsse und evtl. auch Sitzungen öffentlich machen sollte.

Einer dazu in der OP veröffentlichten Leserbriefe:

Grüne und  SPD legten in ihrer Koalitionsvereinbarung  von 1997 fest,  dass bei Bauvorhaben der kulturhistorischen Qualität des bestehenden Stadtbilds in einer qualitativ hochwertigen modernen Architektur Rechnung getragen wird.“  Gleichzeitig sollte lt.Satzung von 1998 der Gestaltungsbeirat das öffentliche Bewusstsein für diese Fragen fördern. Noch 2001 hatte die Sprecherin des Beirats dem Stadtparlament (OP 19.2.01) mehr Öffentlichkeitsarbeit avisiert, was in den folgenden Jahren aber  nicht umgesetzt wurde. Und nun teilt der Beirat mit, dass er weiterhin nicht-öffentlich tagen und sich auch nicht der Öffentlichkeit vermitteln werde. Wie soll das „Bewusstsein der Bevölkerung“ dann gefördert werden? SPD und Grüne waren mit der klaren Prämisse angetreten, architektonische Missbildungen wie das Erlenringcenter künftig zu verhindern. (Sie hätten dies allerdings auch durch einfache Ausweitung der Ortsatzung über den Schlossberg/Altstadt-Bereich hinaus erreichen können.) Das Ergebnis ist nach 7 Jahren äußerst unbefriedigend. Der Gestaltungsbeirat zeigt keine Zähne und pusselt an Fassadenkosmetik und Farben herum, statt endlich einmal in die Öffentlichkeit zu gehen und zu sagen: Mit uns ist dieses oder jenes Projekt so nicht machbar! Das grässliche Dach des Cineplex als Erfolg der Beirats-Interventionen zu benennen, zeigt, wie weit der Beirat von eingangs zitierter Aufgabenstellung bereits entfernt ist. Vielleicht liegt das Problem aber auch darin, dass Mitglieder des Gestaltungsbeirats auch direkt oder indirekt Aufträge von der Stadt bekommen. Lt.Satzung des Beirats ist dies völlig legal und in Paragraph 4 geregelt. Die Kompetenz des Beirats kann durch die Mitwirkung von Architekten und Städteplanern nur gestärkt werden. Ob aber dann noch eine Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit gewahrt und eine Öffentlichkeitsarbeit möglich ist, bleibt fraglich.

Claus Schreiner

Ketzerbach-Neugestaltung:

Protest gegen Planung und Vorwurf mangelnder Bürgerbeteiligung

Am 17.Januar 2005 übergaben drei Geschäftsleute der Ketzerbach dem Oberbürgermeister eine Sammlung von 143 Unterschriften gegen die vom Magistrat geplante 'Boulevard-Variante' der Ketzerbach Neugestaltung. Lt. Pressebericht  widersprach OB Möller ihrem Vorwurf mangelnder Beteiligung der Bürger an der Planung. Seine Kritiker aber werfen ihm vor, auch in dieser Planung keine 'ergebnis-offene' Bürgerbeteiligung betrieben zu haben, sondern lediglich Alibi-Veranstaltungen, in denen die von Bürgern vorgetragenen Argumente überhaupt nicht in die anschließende Planung eingeflossen seien. Die IG MARSS kritisiert diese Art der Bürgerbeteiligung, die von OB Möller und seinem Stadtplaner Kulle seit Jahren betrieben wird: Konzepte und Planungen werden schon vor Beginn der vom Gesetz vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung intern festgelegt und nach Beendigung der Bürgerbeteiligung fast unverändert wieder hervorgeholt. Antwort Möller lt.NMZ zu den Protesten der Ketzerbächer: dann gibt es eben gar keine Neugestaltung. Und auch Stadtplaner Kulle lässt nur noch bei Gestaltungsdetails des geplanten Wasserbandes mit sich reden. Alle OB Kandidaten haben sich im Gespräch mit der IG MARSS ergebnisoffene Bürgerbeteiligung und eine Abkehr von 'Chefsachen'-Planung im Alleingang ausgesprochen.

 

Am 25.4. begann die Veranstaltungsreihe zur BürgerInnen-Beteiligung bei der Stadtentwicklungsplanung des Magistrats.

Schlußveranstaltung zur Bürgerbeteiligungsreihe

Am 25.6.02 fand als Abschluß der Magistratsreihe zu Formen der Bürgerbeteiligung an der Stadtplanung eine Podiumsdiskussion statt. Unter der Moderation von Prof.Noetzel diskutierten Vertreter von Bürgerinitiativen ( IG MARSS, Locale Agenda, Soziale Stadt), Verwaltung (Planungsamt), Universität und Magistrat.

Dabei ging es um Fragen der Form der Beteiligung der Bürger, wie sie in den Veranstaltungen vorher bereits vorgestellt worden waren. OB Möller beklagte, daß man 'den Bürger nicht erwischt'. Doch ihm wurde vorgehalten, 5000 Unterschriften der Bürger zur Nichtbebauung des Feesergeländes nicht politisch umgesetzt zu haben. Dies erklärte OB Möller mit juristischen Zwängen. Einem anderen Diskussionsbeitrag zufolge würden gerade ausbleibende politische Umsetzungen von Bürgerbekundungen/beteiligungen Frustrationen auslösen und schlechte Voraussetzungen für weitere Beteiligungen der Bürger schaffen.

Erstaunen löste ein Statement von Stadtrat Dr.Kahle bei den anwesenden IG MARSS Mitgliedern aus. Befragt, was er denn aus dieser Veranstaltung gelernt habe, äußerte Dr.Kahle allgemeine Zufriedenheit mit den bisherigen Zuständen. Gleichzeitig entwertete er Bürgerinitiativen wie die des Aktionsforums mit den Feeser-Unterschriften, indem er behauptete, man könne sicher in Marburg immer genauso viele Stimmen für eine Sache wie gegen eine Sache bekommen. (Interessanterweise hatte es während der monatelangen Unterschriftensammlung Feesergelände keine gleiche Aktion für eine Bebauung gegeben.)

Die Frage nach allgemein zugänglichen Informationen der Planungen beantwortete OB Möller mit voller Zustimmung - wobei er Informationen, die dem Datenschutz unterlägen ausnahm. IG MARSS Sprecher Haberle nahm dies zum Anlaß, nach einer kompletten Liste aller geschützten Baudenkmäler zu fragen. Sichtlich erheitert verwies OB Möller auf allgemein zugängliche Listen beim Denkmalschutzamt. Gerhard Haberle erzählte , er sei gerade dort gewesen und man habe ihm erklärt, dass es unterschiedliche Informationen hierzu dort und bei der Stadt gäbe.

Weitere Themen des Diskussion waren die Möglichkeit einer externen Moderation der Bürgerbeteiligungsprozesse und konkrete Planungsprojekte in Marburg.

Weiteres siehe Lokalpresse

Bürgerbeteiligungs-Veranstaltungen doch ohne Bürgerbeteiligung geplant?        

Die von der IG MARSS (INITIATIVGRUPPE  MARBURGER STADTBILD UND STADTENTWICKLUNG E.V) ausdrücklich begrüßte Duchführung eines Magistratsbeschluß in Hinblick auf eine stärkere Bürgerbeteiligung an den Planungen in Marburg gerät nun doch in den Verdacht, nicht wirklich eine Beteiligung der Büger zu wollen.

Die in der Eröffnungsveranstaltung angekündigten Stadtrundgänge in verschiedenen Stadtregionen wurden per Poststempel vom 6.Mai überwiegend bereits für den 14.Mai angekündigt.  Drei der vier Stadtrundgänge  fanden am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit statt. Lediglich 'Marburg-Mitte' wurde auf einen eigenen Termin (4.6.) gelegt - zeitgleich zu einer Wiederholung des Rundgangs Nordstadt.

Die IG MARSS sieht sich dadurch in ihrer Annahme einer positiven Entwicklung der Gespräche zwischen Bürgern und städtischer Planung verunsichert. Das veranstaltende Amt für Stadtenwicklung und städtebauliche Planungen scheint davon auszugehen, daß es keine Bürger in Marburg gibt, die an mehreren Themen und Brennpunkten in Marburg Interesse haben, wie sie sich z.B. in der IG MARSS e.V. zusammengeschlossen haben.

Da bei den Rundgängen sicher auch mit kritischen Fragen der Bürger an die verantwortlichen Amtsträger zu rechnen war, erweckt die äusserst kurzfristige und weitgehend zeitgleiche Terminierung den Verdacht, daß die Beteiligung interessierter und kritischer Bürger möglichst gering gehalten werden soll. Andernfalls hätte man wohl mit gebotenem zeitlichen Vorlauf über die Lokalpresse, mit Rundschreiben an interessierte Bürger, Bürgerinitiativen und Vereine eine terminlich bürgernahe Planung der Stadtrundgänge anbieten können. Bürgerinteresse sollte in diesem Fall einer Veranstaltungsreihe zur Bürgerbeteiligung über den personellen und dienstlichen Zwängen einer Behörde stehen. Gespräche mit den Bürgern lassen sich nicht rationalisieren.

Die von Amtsleiter Kulle in der Veranstaltungseröffnung beklagte geringe Beteiligung von Bürgern am ersten Termin könnte somit zu einer selbstverursachten Dauerklage werden.

Die IG MARSS wird ein Konzept eigener Stadtrundgänge erarbeiten und den Bürgern anbieten.

In der OP vom 16.5. wird OB Möller zitiert, der sein Bedauern über eine zu geringe Bürgerbeteiligung ausdrückte. Angeblich wären nur 4 Bürger bei den Rundgängen anwesend gewesen. Das ist eine bewusste Falschdarstellung. Denn von der IG MARSS waren allein 6 Mitglieder bei den Rundgängen zugegen. Unbestritten ist, daß die Beteiligung zu gering war. Der Grund dafür aber liegt nach Auffassung der IG MARSS nicht an zu geringem Bürgerinteresse , sondern an nicht-bürgernaher Terminplanung.

Presseerklärung der IG MARSS vom 26.4.

Die IG MARSS (Initiativgruppe Marburger Stadtbild und Stadtentwicklung e.V.) begrüsst die gestern begonnene Veranstaltungsreihe zur BürgerInnen-Beteiligung bei der Stadt(enwicklungs)planung. Damit werde endlich der Parlamentsauftrag nach Prüfung einer besseren Beteiligung der Marburger Bürger an Stadtplanungsvorhaben durchgeführt.

   In den Ausführungen der Referentin Dr.Mussel von der GHK Kassel zu Formen und Beispielen der Bürgerbeteiligung in Dialogen, Mediationen und Open Space Verfahren wurden u.a. drei wesentliche Punkte deutlich:

Durch kooperatives Verhältnis zur Bürgerschaft erfährt die Verwaltung mehr Handlungsfähigkeit.
Die Maxime ‚ Gegen gute Argumente wird es keine anderslautende politische Entscheidung geben’ ist eine mögliche Ausgangsbasis im Dialog.
Man kann Planungen auch rückgängig machen und erhöht damit die Glaubwürdigkeit.

Es wäre begrüßenswert, wenn der Magistrat für die folgenden Veranstaltungen dieser Reihe auch gezielt engagierte BürgerInnen, Bürgerinitiativen und Gruppen einladen würde, um der Reihe durch eine möglichst große Bürgerbeteiligung zu einem Erfolg zu verhelfen.

Über eine bessere Bürgerbeteiligung hinaus fordert die IG MARSS allerdings auch ein Umdenken in Politik und Verwaltung dieser Stadt in Hinblick auf eine zukunftsorientierte Planung Marburg, in dem sich nicht nur Investoren sondern vor allem auch nachfolgende Generationen wohlfühlen können. Auch sollten Bürgerinitiativen im Gestaltungsbeirat vertreten sein und der Gestaltungsbeirat mehr Einfluß auf politische Entscheidungen nehmen können.

 

Auszug Protokoll Stadtverordnetenversammlung 12.Dezember 2001

Kleine Anfrage: Die Grünen

Betr.: Wie ist der derzeitige Stand der Planung und Bebauung des Feeser-Geländes?

 

Stellungnahme: 

Für die Bebauung des sogenannten Feeser-Grundstückes war bereits im September 2000 eine Baugenehmigung ausgesprochen worden.  Im Dezember 2000 wurden dann Änderungsvorstellungen des Bauherren vorgetragen.   Diese   Änderungsvorstellungen   mündeten   in   einen Änderungsantrag, der im März vollständig zur Bearbeitung vorlag. Seit dem 17. Mai 2001 liegt die Baugenehmigung abschließend bearbeitet im Bauamt vor.  Sobald  die  Bauherren  eine  noch  erforderliche  Baulasteintragung vorgenommen haben, kann die Baugenehmigung ausgehändigt werden.

 

Auszug aus dem Protokoll der  Stadtverordnetenversammlung am 16/02/01

Betr.: ist es tatsächlich zutreffend, dass das unter Denkmalschutz stehende Behring Gebäude Wannkopfstraße 14 (bauliche Anlage des ehemaligen Laboratoriums   des Nobelpreisträgers Emil von Behring) widerrechtlich abgerissen worden ist.

      Durch wen und wann ist dies geschehen? Was gedenkt der Magistrat zu tun, damit diese Tat bestraft wird? Wird der Magistrat die Rekonstruktion verlangen können und dies auch tun?

 Stellungnahme:

  Auf dem Grundstück Wannkopfstraße 14 wurde der Fachwerkteil eines Stallgebäudes und ein Nebengebäude des Laborgebäudes widerrechtlich  abgebrochen.

 Der Teilabbruch des Stallgebäudes erfolgte am 09.01.2001.

Mit den Abbrucharbeiten des Nebengebäudes wurde am 13. 06. 2000 begonnen;  weitere  Abbrucharbeiten  wurden  unter  Androhung  eines Zwangsgeldes untersagt.

Da am 09. 01. 2001 dennoch weitere Abbrucharbeiten durchgeführt wurden, wurde das zuvor angedrohte Zwangsgeld festgesetzt.

Bauherrschaft ist die PPS immobilien GmbH, Rosenstraße 1, 35096 Weimar.

Nach Mitteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde wird von dort die Rekonstruktion sämtlicher widerrechtlich abgebrochener, bzw. beschädigter Gebäude gefordert und durchgesetzt.

 

 

Auszug aus dem Protokoll der  Stadtverordnetenversammlung am 16/02/01

 Betreff:    Wann wird das von der Stadtverordnetenversammlung im Frühsommer 2000

          vom Magistrat angeforderte Konzept zur qualitativen Erweiterung der Bür-

          ger/innenbeteiligung bei der Stadtplanung vorgelegt?

 Stellungnahme:

Der von der Stadtverordnetenversammlung gefasste Beschluss vom 25.08.2000 bezieht sich hinsichtlich der qualitativen Ausweitung und Verbesserung der Bürger/innenbeteiligung auf die gesamte  Stadtentwicklungsplanung  und  nicht  allein  auf  die  Erweiterung  der  Bürger/innenbeteiligung bei der Stadtplanung, wie in der "Kleinen Anfrage" dargelegt.

Beteitigungsverfahren für'Stadtentwicklungsfragen'können sich nacTTdiesem Verständnis nicht allein, wie bereits dargelegt, auf die Stadtplanung beziehen, sondern müssen auch andere, die Stadtentwicklung beeinflussende Faktoren und Politikfelder, umfassen.

Beispielhaft genannt seien an dieser Stelle:

    - verkehrsentwicklungsplanerische Aspekte,

    - verkehrsplanerische Projekte,

    - naturschutzfachliche Projekte,

    - Fragen Jugend- und sozialpolitischer Zielsetzungen,

    - oder Fragen der schul-, Sport- und kulturpolitischen Ausrichtung einer Stadt.

 

Allein diese beispielhafte Auflistung zeigt, dass ein neues, erweitertes Partizipationsmodell sowohl dezernats- als auch ämterübergreifend ausgelegt und diskutiert werden muss.

Ein erster, in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Universitäten Marburg und Kassel erstellter Ansatz liegt dem Magistrat, aber auch den Vertretern des Bau- und Planungsausschusses und somit auch dem Fragesteller, in Form des Wettbewerbsbeitrages der Stadt Marburg zum Ideenwettbewerb "Stadt 2030" bereits vor.

Dieser Projektansatz, der unterschiedlichste aufeinander abgestimmten Elemente von Partizipationsmöglichkeiten vorschlägt, ist allerdings umfänglich nur mit entsprechenden finanziellen Möglichkeiten und mit Unterstützung der beteiligten Kooperationspartner denk- und finanzierbar.

Hierauf war der Wettbewerbsbeitrag auch abgestimmt.

 

Auszug aus Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am 25. August 2000

 Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter  Meinekat - MBL -. Der Bauausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages.

 Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei einer Enthaltung mit den übrigen Stimmen des Hauses den folgenden Beschluss:

 Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zur qualitativen Ausweitung und Verbesserung der BürgerInnenbeteiligung bei der Stadtentwicklungsplanung zu erarbeiten und dem Stadtparlament zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung :

Zentrale Projekte der Stadtentwicklungsplanung in Marburg stoßen seit Beginn der 90iger Jahre auf z.T heftigen Widerspruch in der Marburger Öffentlichkeit.

 Marburg-Mitte, das Multiplex-Kino,, der Abriss des Luisa Bades und der seit Jahren geplante und noch immer nicht erfolgte Neubau eines Kombibades, das Erlenring- und das Lahncenter, schließlich die geplante Bebauung des Feeser-Geländes mit einem weiteren Großkaufhaus und damit zugleich eine drohende erneute Beschädigung des Stadtbildes sind Beispiele dafür.

Politiker verweisen auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Minimalbeteiligung (Offenlegung von Bebauungsplänen und Widerspruchsrechte). Viele BürgerInnen beklagen dennoch unzureichende Transparenz und mangelnde Kommunikations- und Anhörungsbereitschaft der Stadtplanung.

 Offensichtlich wird ein Demokratiedefizit in der Stadtplanung und wachsender Unmut in der Bevölkerung über in Beton gegossene Ergebnisse der Stadtentwicklungspolitik

 Es erscheint daher wünschenswert, dass der Magistrat unter besonderer Berücksichtigung der vom Aktionsforum Stadtentwicklung Marburg in die Diskussion gebrachten einschlägigen Erfahrungen in Rottenburg am Neckar ein Konzept zur qualitativen Ausweitung der BürgerInnenbeteiligung bei der Stadtentwicklung erarbeitet, das u.a. folgende Schritte enthalten könnte:                       

 

Bürgerinnenbeteiligung in Form einer repräsentativen Erhebung in Marburg mit Schwerpunkten in mindestens folgenden zentralen Bereichen der Stadtentwicklung: Fronhofgelände, Bahnhofs-quartier, Erlenring/Weidenhausen, Richtsberg, Lahnauenbereich.

 Öffentliche   Auftaktveranstaltung zur Diskussion von Zwischenergebnissen einer auf der Basis der BürgerInnenbefragung modifizierten Stadtentwicklungsplanung für Marburg insgesamt

Initiierung von themen- und planunsgebietsorientierten Arbeitsgruppen interessierter BürgerInnen (soweit nicht bereits vorhanden wie beim Feeser-Gelände oder am Unteren Richtsberg)                               

Im gleichen Zeitram Organisierung von BürgerIinnenversammlungen in den aktuellen Planungsgebieten Vorstellung und Diskussion der der AG Ergebnisse in einer Schlußveranstaltung

 Diskussion der Vorschläge und Anregungen der BürgerInnen in einer Sondersitzung des Stadtparlaments; Beschlussfassung des Stadtparlaments über die Aufnahme dieser Vorschläge in die Stadtentwicklungsplanung.

 

  Beschluss 27.8.1999/ 27.10.99

  Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der CDU-  Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

  Der Bebauungsplan Erlenringspange 7/3 soll geändert werden. Der   Magistrat wird beauftragt, einen Änderungsentwurf für den Bereich  des Feeser-Geländes vorzulegen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

 1.      Die Planerstellung ist in enger Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat und dem Denkmalbeirat und nach der Durchführung einer Bürgerversammlung vorzunehmen.

 2.      Die gestalterischen Festsetzungen sind nach erfolgter öffentlicher Diskussion so vorzunehmen, dass sich das Vorhaben städtebaulich in die vorhandene Bebauung Weidenhausen einfügt. Keinesfalls dürfen Höhe, Breite und Fassadengestaltung in dem neu aufzustellenden Bebauungsplan eine ähnlich wichtige und die gesamte Standortsituation prägende Bebauung zulassen, wie das nach dem jetzigen Plan zulässig wäre.

       Damit würde in nicht hinzunehmender Weise das städtebauliche Erscheinungsbild von Weidenhausen und der Oberstadt beeinträchtigt.

3.      Die   zulässigen   Nutzungen   sind   so   einzuschränken, (insbesondere  Lebensmitteleinzelhandel  auszuschließen) dass die Einkaufsbereiche der Innenstadt (insbesondere Oberstadt und Weidenhausen) vor einem Verdrängungswettbewerb bewahrt werden.

4.      Stellflächen für den Individualverkehr sind zu schaffen, die die neuen Nutzungen abdecken und darüber hinaus zu einer weiteren Entlastung der Innenstadt von Kraftfahrzeugen führen.

5.      Die Festsetzungen von Busabstellplätzen sollen für das Gelände geprüft werden.

Stadtverordneten Sitzung am 26.1.01

 

01.   Frage des Stadtverordneten Manfred Keller

      Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

      Aufgrund der Satzung der Universitätsstadt Marburg für den Denkmalbeirat wird es  für wünschenswert gehalten, dass dieser die denkmalpflegerischen Belange gegenüber der Öffentlichkeit vertritt (vgl. § 2 Abs. 5). Warum ist das nicht der Fall bzw. hat der Beirat möglicherweise Angst, gegen den sog. „Maulkorberlass" des Magistrats zu verstoßen? Warum ist dieser Beirat z. B. nicht in der Lage, gegenüber der Öffentlichkeit klarzustellen, dass er  nicht  für die Streichung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes „Schwanallee 30" ist?

       Es antwortet der Oberbürgermeister. 

      Es ist richtig, dass der Denkmalbeirat der Stadt Marburg gemäß seiner Satzung (§ 2 - Aufgaben - Abs; 9 Satz 2) die denkmalpflegerischen Belange in seinem Arbeitsgebiet gegenüber der Öffentlichkeit vertreten kann (ist erwünscht).

      Über das Bauprojekt Schwanallee 30, in das auch das denkmalgeschützte Gebäude einbezogen ist, hat der Denkmalbeirat bisher in 7 Sitzungen beraten. Die erste Sitzung im Jahre 2000 fand am 7. März und die letzte Sitzung am 5. Dezember statt. In der ersten Sitzung des Denkmalbeirates im Jahre 2001 (16. Januar) wurde das Bauprojekt ein weiteres Mal erörtert. In allen Sitzungen ist das Bauprojekt hinsichtlich der  Belange des Denkmalschutzes sehr kritisch und ausführlich behandelt worden. Insbesondere nachdem das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) die Denkmaleigenschaft des "Altbaus" von 1873 zugunsten einer umfangreichen Reduzierung der  geplanten Neubauten im rückwärtigen Bereich ("Gartenflächen"; heute steht dort eine Lagerhalle der ehemaligen Firma Bubenheim) aufgegeben hat. Dennoch hat der Denkmalbeirat einen Beschluss gegen den Abbruch und aufgrund der Aufgabe des      Gebäudes als Kulturdenkmal durch das LfDH einen weiteren ergänzenden Beschluss gefasst, wonach Einfluss auf die städtebauliche und architektonische Gestaltung der geplanten Neubauten zu nehmen ist und den entsprechenden Rahmen vorgegeben  In der letzten Denkmalbeiratssitzung am 16.01.2001 hat das LfDH seine Position dem Denkmalbeirat nochmals ausführlich erläutert. Der Denkmalbeirat hat daraufhin seine aktuelle Beschlusslage dahingehend abgeändert, als der Antrag das bisher als Denkmal deklarierte Gebäude Schwanallee 30 weiter als Kulturdenkmal zu erhalten aufgegeben wird. Bestand hat der Teil des Beschlusses, der sich mit Auflagen zu  dem vorliegenden Neubauentwurf beschäftigt.

      Die Entscheidungen darüber, ob ein Gebäude oder bauliche Anlage als Kulturdenkmal deklariert oder diese Eigenschaft wieder aufgehoben wird, ist alleinige Sache des LfDH. Der Denkmalbeirat als auch die Untere Denkmalschutzbehörde (UDSchB) ha ben hierauf keinen Einfluss, sie können lediglich Empfehlungen hierzu aussprechen.

     Grundsätzlich ist der Denkmalbeirat bestrebt, seine Arbeit der Öffentlichkeit mitzuteilen, jedoch unter Beachtung des Persönlichkeits- und Datenschutzes. Hierzu sind bereits im Denkmalbeirat Gespräche geführt worden. Um eine effektive und objektive Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten, bedarf es jedoch einer sachkundigen Person, die sich dieser Arbeit annimmt. Aus den Reihen der Mitglieder des Denkmalbeirates als auch seitens der UDSchB kann diese Arbeit aus Zeitgründen nicht geleistet werden. Es wird daher angestrebt, auf Grundlage des § 4- Vertrauensleute - einen sachkundigen Bürger hierfür zu gewinnen.

Einen "Maulkorberlass" für den Denkmalbeirat durch den Magistrat gibt es nicht.

Zusatzfragen der Stadtverordneten Keller- Bündnis 90 / Die Grünen - und Köster-Sollwedel - PDS/ML - werden durch den Oberbürgermeister beantwortet.